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Angebotsbewertung im Verhandlungsverfahren

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/69ZVB 2002, 165 - 169 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Im Verhandlungsverfahren hat der Auftraggeber alle für die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes wesentlichen Punkte prüfen, bevor er eine endgültige Zuschlagsentscheidung iSd § 53a BVergG fällt. Er hat diese Pflicht verletzt, wenn er nicht die mit dem Angebot verbundenen Kosten einer mitbeteiligten Partei erhebt. Er verletzt auch das Gleichbehandlungsgebot, wenn er der Zuschlagsentscheidung keinen objektiven Vergleich der Angebote zugrundegelegt.

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