vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Langjähriges Arbeiten ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung kann Bieter unzuverlässig machen.

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/3ZVB 2002, 7 - 9 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Vergabeentscheidung durch das BVA erfolgt umfassend ohne eine Bindung an die Anträge der Parteien. Das BVA hat ausgesprochen, dass eine langjährige Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung eine schwere berufliche Verfehlung iSd § 58 Abs 4 Z 4 BVergG darstellt, und dass der betroffene Bieter mangels Zuverlässigkeit auszuscheiden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!