Zusammenfassung: Die B-VKK und das BVA haben sich mit der Frage befasst, ob Bieter aus der Schweiz und aus Tschechien ein Recht auf Gleichbehandlung in einem Vergabeverfahren von Dienstleistungen haben. Derzeit ist eine Gleichbehandlung von Bietern aus dem EWR oder aus der Schweiz nur bei der Vergabe von Lieferungsaufträgen aber nicht bei der von Dienstleistungen zwingend.