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Verhandlungsverfahren mit vorhergehender Bekanntmachung

VergaberechtAss.-Prof. Dr. Brigitte Gutknecht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität WienZVB 2002/124ZVB 2002, 349 - 350 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Das Verhandlungsverfahren mit vorhergehender Bekanntmachung besteht aus zwei von einander getrennten Stufen. Am Ende der ersten Stufe werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Werden einzelne Bewerber schon früher dazu aufgefordert, verletzt das den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rechtsgrundlagen: Art 19 Abs 2 RL 92/50/EWG ; § 16 Abs 1 BVergG; § 21 Abs 3 BVergG; § 22 BVergG; § 81 BVergG

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