vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Generelle Zuständigkeit des neuen BVA; Diskriminierende Ausschreibungsbedingungen

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/123ZVB 2002, 345 - 349 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Aus § 188 Abs 6 Z3 iVm Abs 1 BVergG 2002 ist abzuleiten, dass für alle bereits vor dem 1.9.2002 eingeleiteten Vergabeverfahren sämtliche Vorschriften des BVergG 1997 gelten. Der Auftraggeber darf Losgrößen nicht so bestimmen, dass sich dadurch der mögliche Bieterkreis stark verkleinert. Spezifikationen in Ausschreibungen dürfen nur verlangt werden, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!