Zusammenfassung: Im vorliegenden Aufsatz behandelt der Autor die durch das BVergG 2002 klargestellten Vergabegrundsätze. Ein wesentlicher Einflussfaktor war das Gemeinschaftsrecht. Deshalb wurde das Transparenzgebot im BVergG 2002 umgesetzt, aber auch die Vorarbeitenproblematik erfuhr eine Regelung.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG; § 37 BVergG