Zusammenfassung: Dieser Beitrag gibt die Stellungnahme des Generalanwaltes zu Nachprüfungsanträgen im Vergabevefahren wieder. Nachprüfungsanträge sollen während eines laufenden Verfahrens gegen alle Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers möglich sein. Es sind zusätzlich alle Formen von geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Sie dürfen ergriffen werden, ohne zuvor einen Nachprüfungsantrag stellen zu müssen.