Zusammenfassung: Ungewöhnlich niedrige Preise sind verpflichtend vom Auftraggeber zu überprüfen. Empfangene Förderungen führen zu einem Wettbewerbsverstoß, wenn der niedrige Preis auf der Förderung beruht, und diese gemeinschaftsrechtswidrig vergeben wurde. Der Auftraggeber muss in seinen Verdingungsunterlagen angeben, dass ungewöhnlich niedrige Preise auch auf erhaltene Förderungen hin geprüft werden.