Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Folgen des Nichtverlesens von Teilangeboten. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieser Thematik eine Entscheidung des UVS Niederösterreich aus dem Jahr 2001, welcher zu dem Schluss kam, dass das Nichtverlesen von Teilangeboten einen unbehebbaren Mangel darstellt. Der Autor erörtert die Entscheidungsgründe und gibt Praxistipps.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 NÖ VergG; Pkt 4.2.6. ÖNORM A 2050, 01.01.1993