Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, wie eine Interessenabwägung zu erfolgen hat bei der Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Autorin bezieht sich bei der Darstellung des Problems auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2001. Sie widmet sich den Kosten der Angebotserrichtung, der Bewertung, der Chance auf Bewerbung und den etwaigen Nachteilen für den Auftraggeber. Die Autorin gibt am Schluss Empfehlungen für die Praxis ab.