Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt das Thema der Ausschreibung in Zusammenhang mit Teilangeboten. Der Autor bezieht sich zur Darstellung der Thematik auf eine Entscheidung des Vergabekontrollsenates aus dem Jahr 2001. In dieser wird entschieden, dass der Auftraggeber die Zulässigkeit von Teilangeboten in der Ausschreibung genau festlegen muss. Wird eine solche Festlegung missachtet oder von ihr abgewichen und kommt es daher zu einer anderen Aufteilung des Auftrags, dann ist eine solche Zuschlagsentscheidung rechtswidrig.