Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht nicht kostendeckende Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Problems auf eine Entscheidung des Vergabekontrollsenates aus dem Jahr 2000. Erörtert wird vor allem, ob der Auftraggeber verpflichtet ist, die Kostendeckung von Angeboten zu prüfen und, ob eine fehlende Kostendeckung einen Auscheidungsgrund darstellt.