Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Möglichkeit untersucht ein Optionsrecht im Rahmen des Vergabeverfahrens in Anspruch zu nehmen. Insbesondere werden die Folgen einer solchen Inanspruchnahme dargestellt. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Problems auf eine Entscheidung des UVS Niederösterreichs, der zu dem Schluss kam, dass die Inanspruchnahme eines Optionsrechts nicht zu einem neuen Vergabeverfahren führt. Insofern liegt also auch keine freihändige Vergabe vor.