Nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion im Vorfeld einschließlich einer von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida organisierten Demonstration verabschiedete der Nationalrat am 13. 3. 2008 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und den Grünen die RV (435 BlgNR 23. GP) zum Gesundheitsberufe-RechtsänderungsG (GesBRÄG), das am 26. 3. 2008 auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats steht. Mit dieser Sammelnovelle erfolgt neben der Umsetzung der
RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie Änderungen im HebammenG und MTD-G eine deutliche Erweiterung der Kompetenzen der Personenbetreuer und Persönlichen Assistenten1). Die einschlägigen Novellen in diesem Zusammenhang ergehen zum Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG), dem ÄrzteG, dem HausbetreuungsG (HBeG) und der GewO2).

