Ende Februar 2008 wurde das Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-Verfassungsgesetz), vom Nationalrat beschlossen. Es soll pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zur Legalisierung von Pflegeverhältnissen anregen, indem es die Aussetzung der Verhängung von Finanz- bzw Verwaltungsstrafen und einen Schutz vor sozialversicherungsrechtlichen Beitragsnachforderungen normiert.

