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„Rente mit 67“ in Deutschland - Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

BeiträgeDr. Wolfgang Binne/Dr. Dana Matlokzuvo 2008/27zuvo 2008, 31 Heft 2 v. 15.4.2008

1. Die Reform vor dem Hintergrund der bisherigen Anpassungsschritte

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland wurde seit den 1980er-Jahren mehrfach reformiert, um dieses soziale Sicherungssystem den sich verändernden demografischen und gesellschaftlichen Bedingungen sowie den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Dies war notwendig, damit die GRV ihrer Aufgabe, Grundlage der Alterssicherung für die große Mehrheit der Erwerbstätigen1)1)Die GRV ist und bleibt in Deutschland für die Mehrzahl der Beschäftigten die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Ihre Leistungen machen etwa 80 % des gesamten Einkommens der Rentnerhaushalte aus (vgl Ruland in Sozialrechtshandbuch3 [2003] 16/2 mwN). zu sein, weiterhin gerecht werden konnte und kann.

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