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Wohlfahrtskasse der Ärztekammer und Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/12zuvo 2008, 20 Heft 1 v. 11.2.2008

KBGG § 6 Abs 1

ÄrzteG §§ 105, 106, 107

Da sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 105 und 106 ÄrzteG ergibt, dass Kammerangehörige auf die Erbringung der Versorgungsleistung der Krankenunterstützung (Krankengeldhilfe) einen Rechtsanspruch haben, sind die Vorausset-

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