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Einkommensbegriff und Witwenpension - Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/11zuvo 2008, 20 Heft 1 v. 11.2.2008

ASVG: § 264 Abs 5

Unter Einkommen iSd § 264 Abs 5 ASVG, welches jeweils vom verstorbenen und vom überlebenden Ehepartner zur Berechnung der Witwen-(Witwer-) Pension herangezogen wird, ist das aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit gebührende Bruttoentgelt gem § 49 ASVG inklusive Sonderzahlungen zu verstehen.

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