Aus verschiedenen Gründen kann sich erst nach Auszahlung der Abfertigung1) durch die BV-Kasse2) herausstellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht oder nicht in dieser Höhe gegeben sind. Die BV-Kasse wird dann danach trachten, den unrechtmäßig ausbezahlten Betrag vom AN bereicherungsrechtlich rückzufordern. Der folgende Beitrag behandelt dabei auftretende Rechtsfragen.

