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Rückforderung von Abfertigung neu durch die BV-Kasse

Beiträgeao.Univ.-Prof. Dr. Reinhard Reschzuvo 2008/5zuvo 2008, 7 Heft 1 v. 11.2.2008

Aus verschiedenen Gründen kann sich erst nach Auszahlung der Abfertigung1) durch die BV-Kasse2) herausstellen, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht oder nicht in dieser Höhe gegeben sind. Die BV-Kasse wird dann danach trachten, den unrechtmäßig ausbezahlten Betrag vom AN bereicherungsrechtlich rückzufordern. Der folgende Beitrag behandelt dabei auftretende Rechtsfragen.

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