Die nachstehenden Ausführungen setzen sich mit den Rechtsbegriffen „Berufsunfähigkeit“ und „Befristung der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit“ auseinander. An einem speziellen Fall aus der Pensionsversicherung (PV) der Angestellten wird gezeigt, in welches Dilemma der Versicherte kommen kann, wenn einerseits der Gesetzgeber als besondere Anspruchsvoraussetzung eine Ausübung einer Tätigkeit mit einer Mindestzeit in einem bestimmten Rahmenzeitraum verlangt und andererseits durch eine Folge von befristet gewährten Berufsunfähigkeitspensionen die genannte besondere Anspruchsvoraussetzung nicht mehr erfüllt werden kann. Das Problem lässt sich aber de lege ferenda lösen, indem mit einer Neutralisierung der Zeiten einer befristeten Berufsunfähigkeitspension im Rahmenzeitraum vor dem Pensionsstichtag der Berufsschutz wiederhergestellt werden könnte1).

