vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein Wespenstich ist kein Unfall

JudikaturIndividuelle Zukunftsvorsorgezuvo 2007/81zuvo 2007, 114 Heft 4 v. 13.12.2007

AUVB 1998: Art 6

Ein Wespenstich, der aufgrund einer Wespengiftallergie einen anaphylaktischen Schock bewirkt, ist kein auf den Versicherungsnehmer von außen einwirkendes mechanisches oder chemisches Ereignis iSd Art 6 AUVB 1998 und somit kein Unfall. Er fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!