Darunter versteht man das „Angebot“ des künftigen Versicherungsnehmers (VN) an einen Versicherer zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Darunter versteht man das „Angebot“ des künftigen Versicherungsnehmers (VN) an einen Versicherer zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
