BPG §§ 3, 6, 20
PKG § 15 Abs 4
Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers, die zur Gänze vom Unternehmensgewinn abhängen, widersprechen § 3 BPG, der vorsieht, dass zumindest die Hälfte der Beiträge in fester Relation zu laufenden Entgelten oder Entgeltbestandteilen festzulegen ist.

