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Pflegegeld - Wesentliche Abweichung des Betreuungsbedarfs vom pauschalierten Richtwert

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2007/76zuvo 2007, 110 Heft 4 v. 13.12.2007

BPGG § 4 Abs 4

EinstV § 1 Abs 3 und Abs 4

In § 1 Abs 3 EinstV wurden für bestimmte Verrichtungen (zB das An- und Auskleiden) auf einen Tag bezogene Richtwerte festgelegt. Nach stRsp sollen diese Richtwerte im Wesentlichen nur als Orientierungshilfe für die Rechtsanwendung dienen und können daher im Einzelfall überschritten, aber auch unterschritten werden. Die Normierung von Richtwerten hat notwendig zur Folge, dass nicht in jedem Fall der konkrete (möglicherweise etwas unterschiedliche) Aufwand zu prüfen ist, sondern grundsätzlich vom Pauschalwert auszugehen ist und nur wesentliche Abweichungen von diesem zu berücksichtigen sind.

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