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Anfall der Berufsunfähigkeitspension bei Aufgabe jener Tätigkeit, aufgrund welcher der Versicherte als gemindert arbeitsfähig gilt

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2007/75zuvo 2007, 108 Heft 4 v. 13.12.2007

ASVG § 86 Abs 3 Z 2

§ 86 Abs 3 Z 2 ASVG verfolgt offenbar den Zweck, Versicherte vom Leistungsbezug auszuschließen, die zwar objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihrer versicherten Tätigkeit nachzugehen, aber auf Kosten ihrer Gesundheit oder mit Entgegenkommen ihres Arbeitgebers ihre bisherige Tätigkeit fortsetzen.

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