vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialplan - Begünstigte Besteuerung

JudikaturBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2007/57zuvo 2007, 76 Heft 3 v. 18.10.2007

EStG § 67 Abs 8

Von der begünstigten Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz des § 67 Abs 8 lit b (nunmehr lit f, Anm d. Red) EStG 1988 sind nur jene Zahlungen erfasst, die im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) gewährt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!