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Pensionsabfindungen - Kein Hälftesteuersatz bei der Abfindung bloßer Anwartschaften

JudikaturBetriebliche Zukunftsvorsorgezuvo 2007/56zuvo 2007, 76 Heft 3 v. 18.10.2007

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit b, § 82

Die Abfindung für eine bloße Pensionsanwartschaft ist - auch wenn diese schon im Dienstvertrag vereinbart wurde - im Gegensatz zur Abgeltung bereits entstandener Ansprüche nicht steuerbegünstigt iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988.

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