EStG 1988: § 67 Abs 8 lit b, § 82
Die Abfindung für eine bloße Pensionsanwartschaft ist - auch wenn diese schon im Dienstvertrag vereinbart wurde - im Gegensatz zur Abgeltung bereits entstandener Ansprüche nicht steuerbegünstigt iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988.

