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Zillmerung

LexikonAngelika Hollmayerzuvo 2007/43zuvo 2007, 56 Heft 2 v. 22.8.2007

Unter Zillmern versteht man die Berücksichtigung bereits angefallener, aber noch nicht getilgter Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung. In der Praxis bedeutet dies, dass jene Kosten, die beim Abschluss des Vertrages entstehen, durch einen Teil der Beitragszahlungen getilgt werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Leistungen im Versicherungsfall sowie die Deckung der sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Verwaltungskosten), die ebenfalls durch einen Teil der Beitragszahlungen gedeckt werden müssen.

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