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Betriebsunterbrechungsversicherung - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Judikaturzuvo 2007/41zuvo 2007, 53 Heft 2 v. 22.8.2007

ABFT 1997: Art 1

Ist eine selbstständige Seminartrainerin, die im Rahmen eines „Ein-Frau-Betriebes“ tätig ist, nicht in der Lage, ihre typischen Betriebsleistungen auch nur teilweise zu erbringen, ist sie „völlig“ (zu 100 %) arbeitsunfähig im Sinne des Art 1 der AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger (ABFT) 1997.

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