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Auslegung eines Kollektivvertrags: Anspruch auf Administrativpension bei berechtigtem Austritt durch den Arbeitnehmer

Judikaturzuvo 2007/40zuvo 2007, 52 Heft 2 v. 22.8.2007

KollV für Angestellte der Banken und Bankiers (Pensionsreform 1961) Fassung 1997 (PR 61): § 8 Abs 1

Kollektivverträge (KollV) sind nach ständiger Rechtsprechung in ihrem normativen Teil nach den Regeln, die für die Auslegung von Gesetzen gelten (§§ 6, 7 ABGB) auszulegen.

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