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Pensionsabfindung: Arglistig veranlasster Irrtum durch den Arbeitgeber - Vertragsanpassungsrecht des Arbeitnehmers

Judikaturzuvo 2007/39zuvo 2007, 52 Heft 2 v. 22.8.2007

ABGB §§ 870, 871, 872, 1152

Bei der Pensionszusage handelt es sich nicht etwa um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um aufgespartes „thesauriertes“ Entgelt des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

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