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Steuerrechtliche Unterschiede bei Übertragungen von direkten Leistungszusagen gem § 5 Z 1 lit e PKG und § 48 PKG

BeiträgeMag. Ulf F. Medek, Thomas Moserzuvo 2007/30zuvo 2007, 36 Heft 2 v. 22.8.2007

Neben der seit 1990 bestehenden Regelung des § 48 PKG wurde im Zuge der Steuerreform 2000 eine weitere Möglichkeit/Durchführungsart der Übertragung von direkten Leistungszusagen, nämlich unter dem Regime des § 5 Z 1 lit e PKG, eingeführt.

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