Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob die Aufrechnung einer versehentlich an die falsche Behörde bezahlte Parkgebühr gegen die aufgrund der Nichtentrichtung der Gebühr verhängte Organstrafverfügung zulässig war.
Rechtsgrundlagen: § 2 Stmk ParkgebG; § 50 VStG

