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EuGH 28.6.2012, C-7/11

EuroparechtJudikaturZUV aktuell 2012/223ZUV aktuell 2012, 188 - 189 Heft 4 v. 1.12.2012

Der EuGH hatte zu beurteilen, ob die Verhängung von Strafen in Italien gegenüber Personen, die in unionsrechtswidriger Weise Tätigkeiten des Arzneimittelgroßhandels ausübten, zurecht ergangen war. Insb war die Tatsache zu berücksichtigen, dass die entsprechende RL keine Strafbestimmungen vorsah.

EuGH 28.6.2012, C-7/11

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