Der EuGH hatte in der vorliegenden Rechtssache zu prüfen, ob eine italienische Regelung, die die Nichtanrechnung von bestimmten auf einem befristeten Arbeitsvertrag beruhenden Dienstjahren im öffentlichen Sektor vorsah, eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Der Gerichtshof führte insb aus, unter welchen Umständen eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden kann.
EuGH 18.10.2012, C-302/11 - C-305/11

