Zusammenfassung: Fällt das Zufahren zum Firmenstandort zur routinemäßigen Wartung des Kfz unter die Ausnahme "Ziel- und Quellverkehr" eines Fahrverbotes? Diese Frage war vom UVS Steiermark zu beantworten.
Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 7a StVO
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