Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hatte der UVS Steiermark im Zusammenhang mit einem Fahrverbot für Lkw zu beurteilen, wie die Zusatztafel mit der Ausnahme "Ziel- und Quellverkehr" zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 7a StVO
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