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UVS Steiermark 10.4.2012, 30.6-14/2012-8

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtZUV aktuell 2012/187ZUV aktuell 2012, 171 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu beurteilen, ob das Zufahren eines Fahrzeugs in eine Fahrverbotszone an einen Wohnsitz zum Zweck der erforderlichen Ruhepause unter die Ausnahme "Ziel- und Quellverkehr" fällt.

Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 7a StVO

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