§ 1 Abs 3 GewO; § 349 Abs 1 GewO; § 349 Abs 3 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO
Wurden im Zusammenhang mit dem Bauprojekt "Pratervorplatz" Bestimmungen der Gewerbeordnung verletzt? Mit dieser Frage hatte sich der VwGH zu befassen. Das Höchstgericht erörterte, ob das Kriterium der Selbständigkeit im konkreten Fall erfüllt war und ob die Gewerbeberechtigung überschritten wurde.

