Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung des UVS Tirol, dem die unbefugte Verbrennung von Lärchenästen zugrunde lag, traf dieser Feststellungen zum Verhältnis zwischen dem Bundesluftreinhalte- und dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 2 Z 3 AWG; § 3 BLRG

