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UVS Steiermark 13.6.2012, 40.4-3/2012-2

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsverfahrenZUV aktuell 2012/171ZUV aktuell 2012, 165 - 166 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung erörterte der UVS Steiermark, unter welchen Voraussetzungen ein Wiedereinsetzungsantrag zulässig ist, wenn eine Frist aufgrund eines Versehens einer Person mit Postvollmacht versäumt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 AVG

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