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UVS Tirol 29.10.2012, uvs-2012/K7/1933-6

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtUmweltrechtZUV aktuell 2012/169ZUV aktuell 2012, 164 - 165 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte der UVS Tirol zu prüfen, ob der Berufungswerber Kfz-Altbatterien sowie defekte Fernsehgeräte und Computermonitore illegal nach Nigeria ausgeführt hatte. Der UVS prüfte anhand der EG-Verbringungsverordnung, ob es sich um Abfall handelt und ob die Verbringung rechtmäßig erfolgt war.

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