Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag geht der Autor auf verschiedene Problematiken ein, die sich aus der Einbeziehung von Motorsportanlagen in das steiermärkische Veranstaltungsgesetz und der damit zusammenhängenden Festlegung einer hohen Zumutbarkeitsgrenze für Nachbarn der Anlage ergeben. Zunächst erörtert der Autor, warum der Umweltsenat 2004 die Genehmigung des A1-Ringes in Spielberg gekippt hatte, und beschreibt, wie es in der folgenden Entwicklung zur momentanen gesetzlichen Regelung kam. Es wird ausführlich dargelegt, warum die Lex "Spielberg neu" sowohl aus grundrechtlicher Sicht als auch aus kompetenzrechtlichen und rechtsstaatlichen Überlegungen problematisch erscheint, ebenso wird auf die (Un)vereinbarkeit mit dem BVG über den umfassenden Umweltschutz eingegangen.

