§ 10 Abs 1 AVG; § 13 Abs 3 AVG
Der VwGH erörterte im vorliegenden Erkenntnis, dass ein Verbesserungsauftrag unwirksam ist, wenn dieser an den besachwalterten Vertreter gerichtet ist. Er zog dabei einen Vergleich zu einem ähnlichen Fall rund um einen Winkelschreiber aus 1985.

