§ 67d AVG; § 67f Abs 1 AVG
Der VwGH legte im gegenständlichen Erkenntnis dar, warum der UVS zu Unrecht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen hatte. Er führte ua aus, dass aufgrund eines Richterwechsels der Unmittelbarkeitsgrundsatz verletzt wurde.
VwGH 18.6.2012, 2012/04/0007

