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UVS Oberösterreich 24.9.2012, VwSen-301107

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGlücksspielrechtZUV aktuell 2012/181ZUV aktuell 2012, 169 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der UVS Oberösterreich traf im vorliegenden Fall Feststellungen zum Erfordernis der Konkretisierung des Spruches nach § 54 Abs 1 GSpG.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1 GSpG; § 44a Z 1 VStG

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