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UVS Tirol 2.10.2012, uvs-2012/18/1701-2

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGlücksspielrechtZUV aktuell 2012/180ZUV aktuell 2012, 169 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte der UVS Tirol über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten abzusprechen. Weiters war die Wirksamkeit der Bescheidadressierung zu prüfen.

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 Z 1 GSpG

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