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UVS Oberösterreich 26.4.2012, Vw-Sen-231268

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsrechtZUV aktuell 2012/182ZUV aktuell 2012, 169 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der UVS Oberösterreich führte in der gegenständlichen Entscheidung aus, warum die im Spruch des Bescheides nicht erfolgte Unterscheidung von "pyrotechnischen Gegenständen" und "pyrotechnischen Sätzen" einen wesentlichen Mangel darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 4 Z 14 PyroTG; § 4 Z 16 PyroTG; § 44a Z 1 VStG

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