Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall traf der UVS Steiermark Feststellungen zum Verhältnis des Landes-Sicherheitsgesetzes und einer ortspolizeilichen Verordnung im Zusammenhang mit der Verursachung von Wohnungslärm.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Stmk LSG
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