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UVS Vorarlberg 24.8.2012, 1-522/12

Ausgewählte UVS-Entscheidungen LandesrechtBaurechtZUV aktuell 2012/194ZUV aktuell 2012, 173 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Kann ein Bauwerber für die Belassung des genehmigungslos errichteten Gebäudes und für die Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zweimal bestraft werden? Mit dieser Frage hatte sich der UVS Vorarlberg in der gegenständlichen Entscheidung zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 lit a Vbg BauG; § 55 Abs 1 lit j Vbg BauG

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