Zusammenfassung: Kann ein Bauwerber für die Belassung des genehmigungslos errichteten Gebäudes und für die Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zweimal bestraft werden? Mit dieser Frage hatte sich der UVS Vorarlberg in der gegenständlichen Entscheidung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 lit a Vbg BauG; § 55 Abs 1 lit j Vbg BauG

